Bild
Kündigung eines Gewerbemietverhältnisses wegen Zerrüttung des ...SKILLsoftware und DemandGen entwickeln gemeinsam die erste TUEV Lead Management ...VISPIRON erklärt gegenüber Telematik-Markt.de ihr Fahrtenbuch Management ...Sachwertgesellschaft realkapital KGaA bei der Verleihung der „Goldenem ...
RESSORTS
104927 Artikel
Android APPS (Neu)
Auto und Motorrad
Bildung und Weiterbildung
Energie und Umwelt
Freizeit
Gesundheit
Immobilien
Industrie und Hightech
IPad APPS (Neu)
IPhone APPS (Neu)
IT und Software
Karriere und Beruf
Kultur
Kunst
Lifestyle
Logistik, Transport und Verkehr
Marketing und Vertrieb
Marktforschung und Consulting
Medien
Medien und Telekommunikation
Mode
Musik, TV, Kino
Politik
Ratgeber Recht
Sport
Tourismus, Reise und Freizeit
Vereine und Verbände
Vermischtes
VIP - Künstler
Wirtschaft
Wissenschaft
Wohnen, Bauen, Garten

FeetBurner


Facebook Add


Unique Content
Bild
 


26.02.2010 11:55 | Ratgeber Recht | zurück

Das Recht auf Strom


Niederlage für Vermieterin


Im vorliegenden Fall minderte ein Mieter aufgrund des defekten Stromnetzes in seiner Wohnung die Miete. Ihm war die gleichzeitige Nutzung zweier Haushaltsgeräte wie Waschmaschine und Toaster nicht mehr möglich, ohne dabei plötzlich im Dunkeln zu sitzen. Mit der Mietminderung war seine Vermieterin allerdings nicht einverstanden, da sie speziell für diesen Fall eine Klausel im Mietvertrag aufgenommen hatte und zog vor Gericht. Das Verbraucherportal www.preisvergleich.de berichtet, wie im Streit um das Stromnetz entschieden wurde.

Nachdem die Klage am Amtsgericht Neuss abgelehnt wurde, wandte sich die Vermieterin an das Landgericht Düsseldorf. Dieses gab der Klage statt. Denn in dem Mietvertrag von 1985 war festgehalten worden, dass der Mieter die Kosten für eine Sanierung des Stromnetzes in der Wohnung selbst zu tragen hätte, sollte dies durch Betrieb von Haushaltsgeräten überlastet werden.

Der Fall wurde nun vor dem Bundesgerichtshof endgültig entschieden: Der Mieter habe ein Recht auf eine ausreichende Versorgungssicherheit (www.preisvergleich.de/strom/6-versorgungssicherheit.htm). Eine Situation, in der ein gleichzeitiger Betrieb von Waschmaschine und Kaffeemaschine die Stromversorgung der gesamten Wohnung lahm legt, sei unzumutbar. Ebenso stelle die Aufbürdung der Sanierungskosten für das Energienetz auf den Mieter eine unangemessene Benachteiligung des Mieters nach Paragraph 307 des Bürgerlichen Gesetzbuches dar. Selbst wenn die Energieversorgung durch Anschluss von Haushaltsgeräten versagte. Solche Klauseln im Mietvertrag seien unzulässig.

Weitere Informationen:
www.preisvergleich.de/service/press

Kontakt:
Lisa Neumann

Unister Media GmbH
Barfußgässchen 12
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann@unister-media.de


Die Unister Media GmbH vermarktet erfolgreiche deutsch- und englischsprachige Internetportale im Shoppingbereich wie www.preisvergleich.de und www.best-price.com und tritt mit www.auvito.de als kostenloses Online-Auktionshaus auf. Mit www.auvito.at und www.auvito.ch wird der Service auch auf zwei speziell für den österreichischen und schweizer Markt ausgerichteten Partnerportalen betrieben. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.kredit.de und Automobile mit www.auto.de angeboten.





Suchbegriffe: preisvergleich strom recht


Permanentlink short: http://www.onejournal.de/51763.html
Permanentlink long: http://www.onejournal.de/item/ratgeber-recht/26/das-recht-strom-pr24643.html

Diese Pressemitteilung bookmarken:


Weitere Pressemeldungen aus der Rubrik: Ratgeber Recht: