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Tabelle: Solidaritätszuschlag-Aufkommen und Bundesleistungen für das Beitrittsgebiet im Rahmen / © OTTNAD CONSULT 2010 – Übernahme mit Quellenangabe gestattet
Tabelle: Solidaritätszuschlag-Aufkommen und Bundesleistungen für das Beitrittsgebiet im Rahmen / © OTTNAD CONSULT 2010 – Übernahme mit Quellenangabe gestattet
23.09.2010 18:42 | Politik | zurück

Solidaritätszuschlag: Jetzt ist die Politik gefordert


Politische Glaubwürdigkeit und steuerliche Klarheit herstellen


Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages zurückzuweisen, erklärt der Wirtschaftsforscher und Politikberater Adrian Ottnad ( OTTNAD CONSULT, Sankt Augustin ):

Das Bundesverfassungsgericht hat es erneut vermieden, sich in der Sache zu den verfassungsrechtlichen Grenzen des ( in der jetzigen Form seit 1995 erhobenen ) Solidaritätszuschlags zu äußern. Das eigentliche Problem des Solidaritätszuschlages ist jedoch ohnehin nur politisch zu lösen. Mit kurzer Unterbrechung wird nun bereits seit zwei Jahrzehnten eine Ergänzungsabgabe des Bundes erhoben, die von der Politik parteiübergreifend mit einigungsbedingten Finanzierungslasten gerechtfertigt wird. Dies schadet zunehmend der politischen Glaubwürdigkeit und diskreditiert zugleich die beachtlichen Aufbauleistungen in den neuen Bundesländern seit der Wiedervereinigung.
Tatsächlich steigen die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag im Trend, während die einigungsbedingten Zahllasten des Bundes zurückgehen. Von 2005 bis 2019 summieren sich die vom Bund im Rahmen des Solidarpaktes II zugesagten Mittel auf höchstens 156 Milliarden Euro. Im gleichen Zeitraum wird der Bund aus dem Soli mindestens 187 Milliarden Euro vereinnahmen je nach Inflations- und Wachstumsverlauf möglicherweise aber auch deutlich mehr. Per Saldo verbleibt also ein rechnerischer Überschuss von mindestens 30 Milliarden Euro ( vgl. Tabelle ).
Jetzt ist die Politik gefordert. Sie sollte den Solidaritätszuschlags rasch abschaffen. Das bedeutet nicht, neuen Schulden den Weg zu ebnen. Wenn der Staat für die Finanzierung seiner Aufgaben Steuern in bisheriger Höhe benötigt, dann muss er diese vielmehr auf transparente und glaubwürdige Weise bei seinen Bürgern erheben. Konsequent wäre es dann, den Soli direkt in den Steuertarif einzuarbeiten. Auf diese Weise könnten die Steuerzahler ihre steuerliche Durchschnitts- und Grenzbelastung wieder unmittelbar erkennen. Damit dem Bund hierbei im Steuerverbund keine Einnahmeausfälle entstehen, ist gleichzeitig eine Änderung der Mehrwertsteuerverteilung geboten, wie sie die föderale Finanzverfassung vorsieht.





Suchbegriffe: solidarittszuschlag; bundesverfassungsgericht; steuerpolitik; aufbau ost; ergnzungsabgabe; finanzverfassung


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