Bild
Kredit für Angestellte, Selbstständige und Hausfrauen auf ...L. Ron Hubbards effektive Lernmethodik gegen Lernprobleme für Lernende aller ...Schweizer Brautpaare erleben in Deutschland auf Schloss Weiterdingen ihre ...S+G Herford erhält neue Genehmigung zur sicheren Entsorgung von radioaktiven ...
RESSORTS
108556 Artikel
Android APPS (Neu)
Auto und Motorrad
Bildung und Weiterbildung
Energie und Umwelt
Freizeit
Gesundheit
Immobilien
Industrie und Hightech
IPad APPS (Neu)
IPhone APPS (Neu)
IT und Software
Karriere und Beruf
Kultur
Kunst
Lifestyle
Logistik, Transport und Verkehr
Marketing und Vertrieb
Marktforschung und Consulting
Medien
Medien und Telekommunikation
Mode
Musik, TV, Kino
Politik
Ratgeber Recht
Sport
Tourismus, Reise und Freizeit
Vereine und Verbände
Vermischtes
VIP - Künstler
Wirtschaft
Wissenschaft
Wohnen, Bauen, Garten

FeetBurner


Facebook Add


Unique Content
Bild

Bild
 


09.06.2010 10:28 | Immobilien | zurück

Schadenersatzanspruch für Mieter bei Stromabschaltung


Münchner Amtsgericht spricht Urteil aus


Für den Fall, dass die Hausverwaltung einer Mietpartei irrtümlich den Strom abstellt, hat der Mieter in jedem Fall Anspruch auf Schadenersatz, informiert das Immobilienportal www.myimmo.de. Solch fälschliche Stromabschaltungen passieren häufiger als gedacht. Diese kann die Folge eines unkorrekten Mieterwechsels sein. Die Hausverwaltung bescheinigt dabei dem zuständigen Stromversorgungsunternehmen irrtümlicherweise einen Mieterwechsel, was zur Stromabschaltung führt.

Genau dieses Schicksal ereilte die Mieter einer Wohnung ( www.myimmo.de/ratgeber/lexikon/immobilien-wohnung ) in München. Während diese über eine Zeitspanne von elf Tagen im Urlaub waren, wurde ihnen in der Heimat der Strom abgestellt. Während ihrer Abwesenheit tauten Kühlschrank und Gefriertruhe ab. Bei ihrer Rückkehr waren die Lebensmittel verdorben. Auch die Geräte an sich seien wegen des Schimmelbefalls und dem entstandenen Geruch nicht mehr benutzbar gewesen. Wie bekannt wurde, hatte die Hausverwaltung den falsch angegebenen Mieterwechsel bei Rückfrage durch den Stromversorger sogar nochmals bestätigt. Die Mieter forderten eine Entschädigung.

Das Münchner Amtsgericht entschied zu Gunsten der Kläger. Die Hausverwaltung habe aufgrund des falsch bescheinigten Mieterwechsels die Verantwortung für den Schaden zu übernehmen. Den Mietern steht daher zum einen der finanzielle Ausgleich für die vergammelten Lebensmittel zu, zum anderen muss ihnen eine Entschädigung für die Reinigung der Geräte gewährt werden. Vom Anspruch auf einen vollständigen Ersatz dieser sah das Gericht ab, da die Möglichkeit der Reinigung noch gegeben war.

Weitere Informationen:
http://news.myimmo.de/bei-stromabschaltung-schadenersatzanspruch/5527.html


Kontakt:

Unister
Lisa Neumann
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann(AT)unister.de




Die Unister-Gruppe betreibt mit www.myimmo.de ein erfolgreiches deutschsprachiges Immobilienportal. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.kredit.de, www.geld.de, Versicherungen mit www.private-krankenversicherung.de und www.versicherungen.de sowie Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten. Häuser und Grundstücke können auch beim kostenlosen Online-Auktionshaus www.auvito.de ersteigert werden.





Suchbegriffe: schadenersatzanspruch stromabschaltung


Permanentlink short: http://www.onejournal.de/66277.html
Permanentlink long: http://www.onejournal.de/item/immobilien/14/schadenersatzanspruch-fuer-mieter-bei-stromabschaltung-pr88298.html

Diese Pressemitteilung bookmarken:


Weitere Pressemeldungen aus der Rubrik: Immobilien: