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09.03.2010 10:53 | Immobilien | zurück

Details zur Grunderwerbssteuer


Wichtige Informationen zum Grundstückkauf


Beim Kauf eines Grundstückes gilt es eine Vielzahl Fakten zu beachten. Von besonderer Wichtigkeit ist dabei die Grunderwerbssteuer. Was sich dahinter verbirgt, verrät das Immobilienportal www.myimmo.de.

Wer von direkten Verwandten wie Eltern, Kindern oder Enkeln ein Grundstück kauft oder geschenkt bekommt, braucht sich um die Grunderwerbssteuer keine Gedanken zu machen. Genauso verhält es sich beim Erben im Todesfall. Weiterhin sind Grundstücke ( www.myimmo.de/ratgeber/lexikon/immobilien-grundstuecke ), welche zur Eigennutzung für einen Preis unter 2.500 Euro erworben werden, ebenfalls von der Grunderwerbssteuer befreit.

Beim Abschluss eines notariellen Vertrages über den Kauf eines Grundstückes, in welchem sich der Verkäufer zur Übertragung dessen verpflichtet und der Käufer dessen Annahme und Zahlung versichert, entsteht eine solche Steuer. Sie fällt außerdem an, wenn der Kaufpreis bereits beglichen wurde. Da es sich bei der Grunderwerbssteuer um eine Verkehrssteuer handelt, ist eine Stundung, also eine Verschiebung des Zahlungszeitpunktes nicht möglich.
Erst nach dem Eingang der Zahlung ist eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch möglich, wenn das Finanzamt dem Grundbuchamt eine Unbedenklichkeitsurkunde ausgestellt hat.

Die Grunderwerbssteuer liegt in Deutschland im Schnitt bei 3,5 Prozent, in Hamburg und Berlin sogar bei 4,5 Prozent. Sie steht dem jeweiligen Bundesland zu, in welchem sich das Grundstück befindet. Seit September 2006 können die einzelnen Länder diesen Prozentsatz basierend auf dem Grunderwerbssteuergesetz ( GrEStG ) jetzt selbst festlegen. Je nach Vereinbarung kann der anfallende Betrag an die Kommunen weitergereicht werden.
Zusammenfassend ist die Grunderwerbssteuer beim Kauf eines Grundstückes entscheidend, um als Eigentümer des Objektes in das Grundbuch eingetragen zu werden.

Weitere Informationen:
http://news.myimmo.de/vermieter-darf-sich-bei-neuvermietung-nur-eingeschraenkt-erkundigen/4841.html

Kontakt:
Lisa Neumann
Unister GmbH
Barfußgässchen 12
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann(AT)unister-gmbh.de



Die Unister GmbH betreibt mit www.myimmo.de ein erfolgreiches deutschsprachiges Immobilienportal. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.kredit.de, www.geld.de, Versicherungen mit www.private-krankenversicherung.de und www.versicherungen.de sowie Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten. Häuser und Grundstücke können auch beim kostenlosen Online-Auktionshaus www.auvito.de ersteigert werden.





Suchbegriffe: myimmo.de grunderwerbssteuer


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